Kazachynski.Anwalt · MSKR
06. Januar 20269 Min. Lesezeit

Die neue Zivilprozessordnung: was sich für Unternehmen ab dem 1. Januar wirklich geändert hat

Ein Überblick über die praxisrelevantesten Änderungen — vereinfachtes Verfahren, Fristen, Beweise, Digitalisierung. Ohne Gesetzesnacherzählung.

Verfahren
KAZACHYNSKI · PRAXIS-JOURNAL
Inhalt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Belarus eine einheitliche Zivilprozessordnung (ZPO). Zivil- und Wirtschaftsprozess wurden zu einem Kodex mit gemeinsamen Grundsätzen zusammengeführt. Nachfolgend, was die Arbeit von Unternehmen mit den Wirtschaftsgerichten tatsächlich betrifft.

1. Vereinfachtes Verfahren erweitert

Der Katalog der im vereinfachten Verfahren verhandelten Sachen wurde erweitert. Bei unstreitigen Forderungen mit schriftlichen Beweisen ist das Verfahren kürzer, ohne Ladung der Parteien.

2. Fristen

Die Fristen wurden präzisiert und nach Schwierigkeitskategorien aufgeteilt. Bei typischen Forderungsklagen sind sie kürzer. Für Sachen mit Gutachten gilt eine eigene Regelung.

3. Elektronische Einreichung und Dokumente

Die Pflichtfälle der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht wurden erweitert. Praktisch bei regionalen Sachen: keine Anreise nur zur Einreichung.

4. Grundsätze der Beweiswürdigung

Die Regeln der Beweiswürdigung wurden vereinheitlicht. Das beseitigt einen Teil der "Doppelstandards", bei denen dasselbe Beweismittel in einer Zivil- und einer Wirtschaftssache unterschiedlich bewertet wurde.

Was jetzt zu tun ist

  • Prüfen Sie die Gerichtsstandsklauseln in Ihren bestehenden Verträgen.
  • Legen Sie in neuen Verträgen einen elektronischen Weg für den Austausch von Aufforderungen fest (mit E-Mail und Adresse).
  • Berechnen Sie bei strittigen Schuldnern die Verjährungsfristen nach den neuen Regeln neu.
Vsevolod Kazachynski
Autor

Vsevolod Kazachynski

Rechtsanwalt des Minsker Stadtkollegiums der Rechtsanwälte. Seit 2015 bei der SRB „Transport und Recht“. Ich führe Wirtschaftsstreitigkeiten, vertrete vor dem Wirtschaftsgericht und verteidige in Steuer- und Zollstreitigkeiten.

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