Die Gerichtsgebühr ist ein häufiger Grund, eine Klage "auf bessere Zeiten" zu verschieben. Tatsächlich gibt es mehr Werkzeuge als gedacht.
Grundregeln
Bei vermögensrechtlichen Klagen ein prozentualer Anteil am Streitwert nach Staffel. Bei nicht vermögensrechtlichen ein fester Satz in Basiseinheiten. Die konkreten Sätze gleiche ich mit der am Einreichungstag geltenden Gesetzesfassung ab.
Wo sich sparen lässt
- Zusammenfassen von Ansprüchen. Bei mehreren Ansprüchen ist manchmal ein einziger Streitwert günstiger als mehrere.
- Stundung / Ratenzahlung. Bei begründeten finanziellen Schwierigkeiten kann das Gericht eine Stundung gewähren.
- Teilzahlung. In Einzelfällen ist eine Zahlung in Teilen vor Klageeinreichung zulässig.
- Befreiungen. Der Katalog der gebührenbefreiten Kategorien ändert sich — ich prüfe ihn für den konkreten Fall.
Was wichtig ist
Die Gebühr wird nicht immer erstattet. Wird die Klage teilweise zugesprochen, wird die Gebühr anteilig verteilt. Erfüllt der Beklagte die Ansprüche nach Einreichung freiwillig, haben Sie Anspruch auf Erstattung eines Teils der Gebühr.
